Nützliche Tipps für eine Wohnungsübergabe.

Viele lassen sich vor dem Umzug, weil es manchmal auch schnell gehen muss, von den Vermietern unnötige Kosten aufbrummen, da sie schlecht vorbereitet waren. Wir helfen Ihnen, mit ein paar Tipps & Tricks, wie Sie diese Situationen noch besser meistern können.

Zu Beginn ist es besonders wichtig zu checken was in Ihrem Mietvertrag, bei der Wohnung die Sie übergeben möchten, vereinbart wurde. Ist hier keine spezielle Vereinbarung getroffen worden, muss die Wohnung in der Regel wie zu Beginn des Mietverhältnisses auch wieder übergeben werden. In den meisten Fällen heißt dies, dass sämtliche verbaute und angebrachte Bauteile wieder entfernt werden müssen, sowie die Wohnung “besenrein” hinterlassen wird.

Bodenbeläge und Einbauküchen

Bodenbeläge z.B. Teppichböden und Laminat, oder Einbauküchen und Wandschränke müssen normaler Weise wieder entfernt werden. Sofern die Qualität des Bodenbelags sehr hochwertig und einem Nachmieter zumutbar ist, sollten Sie hierzu unbedingt vorher mit Ihrem Vermieter das Thema besprechen. Gegebenenfalls übernimmt er den Bodenbelag und ist mit etwas Verhandlungsgeschick sogar bereit, Ihnen hierfür etwas zu bezahlen. Denken Sie logisch, bei einem neuen Mieter müsste er eventuell wieder einen komplett neuen Belag verlegen lassen. Ähnlich ist es bei der Einbauküche, hierbei ist viel Aufwand nötig. Wenn die Küche in Ihre neue Wohnung nicht passen sollte, ist die Übergabe an den Vermieter eine komfortable Lösung, die Sie unbedingt in Betracht ziehen sollten, sofern der Preis hierbei angemessen erscheint.

Reinigung der Wohnräume

Bei der Reinigung, der zu übergebenden Wohnung, wird meistens zwischen “besenrein” und “gründlich gereinigt” unterschieden. Eine “besenrein” Säuberung bedeutet die Räumlichkeiten oberflächlich zu säubern, von starken Beschmutzungen zu befreien und wie es der Name schon beschreibt die Räume auszufegen bzw. Staub zu saugen. Hierbei sollten Sie allerdings auch im Deckenbereich, hinter Heizkörper und den Ecken schauen, dass Sie auch die Spinnweben und groben Staub entfernen. Sofern eine Einbauküche vorhanden ist und bleibt, sollten Sie diese auch einmal gründlich putzen, wie auch natürlich im Bad das Waschbecken und die Toilette. Grundsätzlich sollten diese Bereich hygienisch unbedenklich übergeben werden können. Ab und zu kommt es vor, dass in den Mietverträgen eine gründliche Reinigung vereinbart wurde. Sofern diese wie z.B. bei Teppichböden separat vereinbart wurden, müssen Sie sich in der Regel daran auch halten und diesen Bereich gründlich reinigen.

Wohnung streichen, “Ja” oder “Nein” ?

Leider kommen Sie um einen Anstrich der Wände nicht herum. Dieser Bereich muss nicht einmal im Mietvertrag stehen, er ist trotzdem notwendig. Viele denken: “Da nix im Mietvertrag steht, lassen wir die Wände einfach mal so”. Das funktioniert leider nicht, da Wände immer in einer neutralen Farbe übergeben werden sollen. Die Farbe Weiß ist hierbei die einfachste und gängigste Lösung.

Müssen Sie nochmal renovieren?

Für eine eventuell überfällige Renovierung, die vielleicht versäumt wurde und beim Auszug noch geltend gemacht werden könnte, sollten Sie unbedingt vorher den Mietvertrag gründlich checken. Viele der Formulierungen sind häufig zu schwammig oder nicht gerechtfertigt, dadurch evtl. sogar komplett ungültig. Hierzu haben wir einen schönen Beitrag gefunden, der genaue Informationen dazu gibt. >>Zum News-Beitrag auf www.sueddeutsche.de

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