BITTE KLICKEN SIE HIER UND HOLEN SIE SICH IHR INDIVIDUELLES ANGEBOT VON DEN UMZUGSPROFIS

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FAQ (FREQUENTLY ASKED QUESTIONS)

FAQ (FREQUENTLY ASKED QUESTIONS)

… oder auch “häufig gestellte Fragen” zum Thema Umzug

Hier finden Sie alle Antworten auf Fragen, die uns schon einmal von Interessenten gestellt wurden. Wenn Sie noch weitere Fragen zu unserem Umzugs-Angebot oder aber auch nur Kritik und Anregung für uns haben, dann schicken Sie uns eine kurze Nachricht und wir nehmen Ihre Frage in diesem Bereich mit auf.

Ihr Zug-UmZug Team

Was ist der Unterschied zwischen einem Basis- und einem Komplettumzug?

Ein Basisumzug (oder auch Sparumzug) ist, wie der Name schon sagt, eine der sparsamsten Arten von Umzugsleistung die Sie bei uns buchen können. Hierbei werden von Ihnen an Vorleistung die Kartons (können von uns geliehen, oder gekauft werden) gepackt und die Möbel zerlegt. Unsere Aufgabe ist dann das Verladen in den Möbelwagen, der Transport von A nach B und das Verbringen des Umzugsgutes in die neue Wohnung.

Bei einem Komplettumzug, haben Sie so gut wie nichts zu tun. Wir packen die Kartons (können von uns geliehen, oder gekauft werden), zerlegen die Möbel, verladen das Umzugsgut in den Möbelwagen, bringen es von A nach B, tragen es in das neue Domizil, bauen die Möbel wieder auf, packen die Kartons aus und räumen die Sachen wieder ein.

Am häufigsten haben wir es mit einer Mischung aus beidem zu tun, das heißt: der Kunde packt die Kartons (können von uns geliehen, oder gekauft werden) selbst ein und wieder aus und wir kümmern uns um den Rest (einschließlich Möbel zerlegen und wieder zusammenbauen).

Worauf sollte ich bei einem Angebot besonders achten?

Achten Sie besonders auf eine transparente Angebotsgestaltung. Jeder Posten sollte extra mit dem jeweiligen Wert aufgeführt sein. Überprüfen Sie ob auch alle vereinbarten Leistungen aufgelistet sind. Der Gesamtpreis sollte sich aus den einzelnen Werten zusammenstellen und die Mehrwertsteuer sollte idealerweise extra ausgewiesen werden. Lesen Sie sich das Angebot genau durch und achten Sie dabei auf versteckte Kosten (Halteverbotszonen, Verpackungsmaterial und/oder Maut werden gerne auf der zweiten Seite, oder im Kleingedruckten “versteckt”). Um verschiedene Anbieter fair miteinander zu vergleichen sollten Sie die einzelnen Posten miteinander vergleichen. Häufig kommt es vor, dass die benötigte Zeit für den Umzug absichtlich niedriger angesetzt wird um den Zuschlag zu bekommen. Am Ende wird es dann doch erheblich teurer. Um sich davor zu schützen bestehen Sie lieber auf ein Festpreisangebot. Allerdings hat dies den Nachteil, dass der Gesamtpreis sich auch nach unten nicht verändert, falls der Umzug schneller von statten gehen sollte. Also wägen Sie in jedem Fall ab und geben Sie dem Unternehmen den Zuschlag, das Ihnen ein gutes “Bauchgefühl” vermittelt. Es lohnt sich außerdem Informationen über das jeweilige Unternehmen einzuholen (zum Beispiel über Bewertungsportale). Es sollte klar sein, dass ein Qualitätsumzug einen gewissen Preis hat. Einen hohen Standard kann man nur mit gutem Personal erreichen und halten. Um diese guten Mitarbeiter zu bekommen, ist es unumgänglich übertariflich zu entlohnen. Man kann bei einem Billigumzug davon ausgehen, dass vorzugsweise an Löhnen gespart wird (und hier spart man, im Sinne eines Qualitätsumzuges, an der falschen Stelle), denn die meisten anderen Kosten sind nahezu für alle gleich. Nur so lassen sich hohe Preisunterschiede erklären.

Ist das Umzugsgut versichert?

Ja, der Gesetzgeber verpflichtet sogar jeden Spediteur zu einer Grundhaftpflichtversicherung über 620 Euro pro m³ für den Transport von Gütern. Infolgedessen haben wir diese Versicherung auch. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung deckt aber nur Schäden ab, die während des Transportes passieren. Um Ihr Umzugsgut umfassend zu versichern haben wir eine Zusatzversicherung abgeschlossen (die gibt es nicht bei jedem Umzugsunternehmen), die auch Schäden abdeckt die beim Hochheben, Tragen und Abstellen entstehen. Darüber hinaus deckt sie auch die Schäden ab die an Wänden, Böden, Türrahmen und Treppenstufen von uns verursacht werden. Schadenssumme insgesamt eine Million Euro bei Sachschäden und zwei Millionen Euro bei Personenschäden. Details siehe unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bieten auch für Ihre Antik- und/oder Designmöbel entsprechende Zusatzversichungen an. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten.

Warum ist die Einrichtung einer Parkzone nötig?

Gerade in einer Großstadt wie München sollte man nicht zu sehr auf sein Glück vertrauen, einen geeigneten Stellplatz für den Möbelwagen vorzufinden. Stehen am geplanten Umzugstag keine geeigneten Parkplätze zur Verfügung, kann der Umzug durch den längeren Trageweg schnell teurer werden als geplant.

Wir von ZugUmZug übernehmen auf Ihren Wunsch hin gerne auch die Beauftragung zur Einrichtung einer Halteverbotszone bei einem Schilderdienst. Mit diesem Service arbeiten wir seit Jahren und sind sehr zufrieden.

Natürlich können Sie dies auch selbst in die Hand nehmen. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Halteverbotsschildern bekommen sie beim KVR – Kreisverwaltungsreferat München. Die eigentlichen Schilder können sie bei einem Schilderdienst Ihrer Wahl bestellen. Jeder Dienstleister in diesem Bereich kann auch in Ihrem Auftrag die Genehmigung bei der Behörde beantragen. Die Schilder werden dann rechtzeitig vor dem Umzug aufgestellt, so dass sich jeder (Nachbarn etc.) darauf einstellen kann.

Gründe für das Aufstellen von Halteverbotsschildern können u. a. sein:

– Der Möbelwagen kann und darf nicht auf dem Bürgersteig geparkt werden.

– Die Polizei sieht es in der letzte Zeit nicht mehr gerne wenn Fahrzeuge für einen Umzug auf dem Bürgersteig geparkt werden und fragen oft warum keine Halteverbotsschilder bestellt wurden (hier sind erst kürzlich sehr hohe Bußgelder erlassen worden, zum Teil auch mit Punkten für den Fahrer).

– Es ist keine geeignete Stellfläche (wenig genutzte Einfahrt, eigene Zufahrt, Innenhof, oder Ähnliches) vorhanden.

Wie ist die Rechtslage für Parkzonen?

Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur dann rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung (= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat. Straßenverkehrsbehörde für München, ist die Abteilung Straßenverkehr des Kreisverwaltungsreferates in der Ruppertstraße 19.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Für die Genehmigung erhebt das Kreisverwaltungsreferat eine Verwaltungsgebühr, die sich nach der Lage der Straße, nach der erforderlichen Länge und nach der Zeitdauer der Aufstellung bemisst.

… oder auch “häufig gestellte Fragen” zum Thema Umzug

Hier finden Sie alle Antworten auf Fragen, die uns schon einmal von Interessenten gestellt wurden. Wenn Sie noch weitere Fragen zu unserem Umzugs-Angebot oder aber auch nur Kritik und Anregung für uns haben, dann schicken Sie uns eine kurze Nachricht und wir nehmen Ihre Frage in diesem Bereich mit auf.

Ihr Zug-UmZug Team

Was ist der Unterschied zwischen einem Basis- und einem Komplettumzug?

Ein Basisumzug (oder auch Sparumzug) ist, wie der Name schon sagt, eine der sparsamsten Arten von Umzugsleistung die Sie bei uns buchen können. Hierbei werden von Ihnen an Vorleistung die Kartons (können von uns geliehen, oder gekauft werden) gepackt und die Möbel zerlegt. Unsere Aufgabe ist dann das Verladen in den Möbelwagen, der Transport von A nach B und das Verbringen des Umzugsgutes in die neue Wohnung.

Bei einem Komplettumzug, haben Sie so gut wie nichts zu tun. Wir packen die Kartons (können von uns geliehen, oder gekauft werden), zerlegen die Möbel, verladen das Umzugsgut in den Möbelwagen, bringen es von A nach B, tragen es in das neue Domizil, bauen die Möbel wieder auf, packen die Kartons aus und räumen die Sachen wieder ein.

Am häufigsten haben wir es mit einer Mischung aus beidem zu tun, das heißt: der Kunde packt die Kartons (können von uns geliehen, oder gekauft werden) selbst ein und wieder aus und wir kümmern uns um den Rest (einschließlich Möbel zerlegen und wieder zusammenbauen).

Worauf sollte ich bei einem Angebot besonders achten?

Achten Sie besonders auf eine transparente Angebotsgestaltung. Jeder Posten sollte extra mit dem jeweiligen Wert aufgeführt sein. Überprüfen Sie ob auch alle vereinbarten Leistungen aufgelistet sind. Der Gesamtpreis sollte sich aus den einzelnen Werten zusammenstellen und die Mehrwertsteuer sollte idealerweise extra ausgewiesen werden. Lesen Sie sich das Angebot genau durch und achten Sie dabei auf versteckte Kosten (Halteverbotszonen, Verpackungsmaterial und/oder Maut werden gerne auf der zweiten Seite, oder im Kleingedruckten “versteckt”). Um verschiedene Anbieter fair miteinander zu vergleichen sollten Sie die einzelnen Posten miteinander vergleichen. Häufig kommt es vor, dass die benötigte Zeit für den Umzug absichtlich niedriger angesetzt wird um den Zuschlag zu bekommen. Am Ende wird es dann doch erheblich teurer. Um sich davor zu schützen bestehen Sie lieber auf ein Festpreisangebot. Allerdings hat dies den Nachteil, dass der Gesamtpreis sich auch nach unten nicht verändert, falls der Umzug schneller von statten gehen sollte. Also wägen Sie in jedem Fall ab und geben Sie dem Unternehmen den Zuschlag, das Ihnen ein gutes “Bauchgefühl” vermittelt. Es lohnt sich außerdem Informationen über das jeweilige Unternehmen einzuholen (zum Beispiel über Bewertungsportale). Es sollte klar sein, dass ein Qualitätsumzug einen gewissen Preis hat. Einen hohen Standard kann man nur mit gutem Personal erreichen und halten. Um diese guten Mitarbeiter zu bekommen, ist es unumgänglich übertariflich zu entlohnen. Man kann bei einem Billigumzug davon ausgehen, dass vorzugsweise an Löhnen gespart wird (und hier spart man, im Sinne eines Qualitätsumzuges, an der falschen Stelle), denn die meisten anderen Kosten sind nahezu für alle gleich. Nur so lassen sich hohe Preisunterschiede erklären.

Ist das Umzugsgut versichert?

Ja, der Gesetzgeber verpflichtet sogar jeden Spediteur zu einer Grundhaftpflichtversicherung über 620 Euro pro m³ für den Transport von Gütern. Infolgedessen haben wir diese Versicherung auch. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung deckt aber nur Schäden ab, die während des Transportes passieren. Um Ihr Umzugsgut umfassend zu versichern haben wir eine Zusatzversicherung abgeschlossen (die gibt es nicht bei jedem Umzugsunternehmen), die auch Schäden abdeckt die beim Hochheben, Tragen und Abstellen entstehen. Darüber hinaus deckt sie auch die Schäden ab die an Wänden, Böden, Türrahmen und Treppenstufen von uns verursacht werden. Schadenssumme insgesamt eine Million Euro bei Sachschäden und zwei Millionen Euro bei Personenschäden. Details siehe unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bieten auch für Ihre Antik- und/oder Designmöbel entsprechende Zusatzversichungen an. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten.

Warum ist die Einrichtung einer Parkzone nötig?

Gerade in einer Großstadt wie München sollte man nicht zu sehr auf sein Glück vertrauen, einen geeigneten Stellplatz für den Möbelwagen vorzufinden. Stehen am geplanten Umzugstag keine geeigneten Parkplätze zur Verfügung, kann der Umzug durch den längeren Trageweg schnell teurer werden als geplant.

Wir von ZugUmZug übernehmen auf Ihren Wunsch hin gerne auch die Beauftragung zur Einrichtung einer Halteverbotszone bei einem Schilderdienst. Mit diesem Service arbeiten wir seit Jahren und sind sehr zufrieden.

Natürlich können Sie dies auch selbst in die Hand nehmen. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Halteverbotsschildern bekommen sie beim KVR – Kreisverwaltungsreferat München. Die eigentlichen Schilder können sie bei einem Schilderdienst Ihrer Wahl bestellen. Jeder Dienstleister in diesem Bereich kann auch in Ihrem Auftrag die Genehmigung bei der Behörde beantragen. Die Schilder werden dann rechtzeitig vor dem Umzug aufgestellt, so dass sich jeder (Nachbarn etc.) darauf einstellen kann.

Gründe für das Aufstellen von Halteverbotsschildern können u. a. sein:

– Der Möbelwagen kann und darf nicht auf dem Bürgersteig geparkt werden.

– Die Polizei sieht es in der letzte Zeit nicht mehr gerne wenn Fahrzeuge für einen Umzug auf dem Bürgersteig geparkt werden und fragen oft warum keine Halteverbotsschilder bestellt wurden (hier sind erst kürzlich sehr hohe Bußgelder erlassen worden, zum Teil auch mit Punkten für den Fahrer).

– Es ist keine geeignete Stellfläche (wenig genutzte Einfahrt, eigene Zufahrt, Innenhof, oder Ähnliches) vorhanden.

Wie ist die Rechtslage für Parkzonen?

Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur dann rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung (= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat. Straßenverkehrsbehörde für München, ist die Abteilung Straßenverkehr des Kreisverwaltungsreferates in der Ruppertstraße 19.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Für die Genehmigung erhebt das Kreisverwaltungsreferat eine Verwaltungsgebühr, die sich nach der Lage der Straße, nach der erforderlichen Länge und nach der Zeitdauer der Aufstellung bemisst.

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