BITTE KLICKEN SIE HIER UND HOLEN SIE SICH IHR INDIVIDUELLES ANGEBOT VON DEN UMZUGSPROFIS

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Bezuschusste Umzüge

Bezuschusste Umzüge

EIN KOMPETENTER UMZUG

Ein Umzug innerhalb Deutschlands, der durch die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes erforderlich wird, kann unter gewissen Voraussetzungen vom Arbeitgeber (auch bei Staatsbediensteten oder bei Beamten) oder vom Arbeitsamt (z.B.: bei ALG I Empfängern) oder dem Jobcenter (z.B.: bei ALG II Empfängern) bezuschusst werden. Unsere Kosten können von uns direkt mit dem entsprechenden  Arbeitgeber oder Amt abgerechnet werden. Ein Umzug mit ZugUmZug sollte auch für ALG II Empfänger kein Problem sein. Da die Rechnung hierfür in der Regel übernommen wird, kann sprichwörtlich JEDER sorglos und stressfrei mit uns richtig gut umziehen.

FESTPREISUMZUG INDIVIDUELL MIT ZUG-UMZUG

Wir vereinbaren mit Ihnen einen individuellen Festpreis passend zu Ihren Wünschen

  • Transport & Haftpflichtversicherung.
  • Beladung & Endladung durch geschultes Fachpersonal.
  • Sicheres Einhüllen des Mobiliars.
  • An & Abfahrt zum Umzugstermin.
  • Transportkilometer inklusive Treibstoff und Maut.
  • Verpackungsmaterial.
  • Halteverbotszonen
  • Zerlegen und montieren Ihrer Möbel (auf Wunsch)
  • Packen und Auspacken der Umzugskartons (auf Wunsch)
  • Bohr- und Dübelarbeiten (auf Wunsch)

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Ein Umzug innerhalb Deutschlands, der durch die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes erforderlich wird, kann unter gewissen Voraussetzungen vom Arbeitgeber (auch bei Staatsbediensteten oder bei Beamten) oder vom Arbeitsamt (z.B.: bei ALG I Empfängern) oder dem Jobcenter (z.B.: bei ALG II Empfängern) bezuschusst werden. Unsere Kosten können von uns direkt mit dem entsprechenden  Arbeitgeber oder Amt abgerechnet werden. Ein Umzug mit ZugUmZug sollte auch für ALG II Empfänger kein Problem sein. Da die Rechnung hierfür in der Regel übernommen wird, kann sprichwörtlich JEDER sorglos und stressfrei mit uns richtig gut umziehen.

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Holen Sie sich ganz einfach Ihr kostenloses individuelles Angebot oder kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert telefonisch!

Telefon: +49 89 4424 9640

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Preiswerte Umzugsfirma in München

Die Voraussetzung dafür ist in der Regel die Annahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses oder die Verlegung des Arbeitsplatzes an einen neuen Ort. Ein Umzug muss auch für Staatsbedienstete, Beamte oder ALG II Empfänger nicht viel kosten.

Zuschüsse vom Arbeitgeber oder vom Arbeitsamt

Die  Zuschüsse für arbeitsbedingte Umzüge müssen in der Regel beim Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit, oder dem Jobcenter beantragt werden. Über die Höhe einer möglichen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, oder das Arbeitsamt informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Abteilung, oder Behörde. Stellen Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt, oder dem Jobcenter und wir kümmern uns um den Rest.

Angebot für den Umzug für den Arbeitgeber, oder das Arbeitsamt

Wichtig: Die Arbeitgeber, Arbeitsämter und Jobcenter verlangen für gewöhnlich mindestens 3 Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen. Sehr gerne machen wir Ihnen ein Angebot mit einem verbindlichem Höchstpreis.

Wir helfen Ihnen beim arbeitsbedingten Umzug in die neue Wohnung

Fragen Sie bei uns nach und wir sagen Ihnen, welche genauen Leistungen wir Ihnen im Rahmen eines arbeitsbedingten Umzug anbieten können. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir auch gerne bei den notwendigen Formalitäten für die neue Wohnung. Mit Zug-Umzug sparen Sie bei Ihrem Umzug nicht nur Kosten sondern auch Nerven.

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Die Voraussetzung dafür ist in der Regel die Annahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses oder die Verlegung des Arbeitsplatzes an einen neuen Ort. Ein Umzug muss auch für Staatsbedienstete, Beamte oder ALG II Empfänger nicht viel kosten.

Zuschüsse vom Arbeitgeber oder vom Arbeitsamt

Die  Zuschüsse für arbeitsbedingte Umzüge müssen in der Regel beim Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit, oder dem Jobcenter beantragt werden. Über die Höhe einer möglichen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, oder das Arbeitsamt informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Abteilung, oder Behörde. Stellen Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt, oder dem Jobcenter und wir kümmern uns um den Rest.

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Wichtig: Die Arbeitgeber, Arbeitsämter und Jobcenter verlangen für gewöhnlich mindestens 3 Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen. Sehr gerne machen wir Ihnen ein Angebot mit einem verbindlichem Höchstpreis.

Wir helfen Ihnen beim arbeitsbedingten Umzug in die neue Wohnung

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